Dienstag, 28. Mai 2013
2.1. Programm zur Foerderung der Berufsorientierung in ueberbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstaetten
Das Programm zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ (BOB) hat ihren Beginn im Jahr 2008 als Maßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Folglich ist das BOB Bestandteil der Bildungsketten-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die das Ziel verfolgt, die verschiedenen Förderinstrumente der Berufsorientierung miteinander zu verknüpfen. Vor allem folgende Elemente kennzeichnen dieses Berufsorientierungsprogramm:

• Umfassende Informationen zu den Berufsfeldern;
• Interessenerkundung;
• Kompetenzfeststellung;
• Strategie zur Berufswahlfindung;
• Fachpraktische Erfahrung im Betrieb;
• Verbesserte Selbsteinschätzung;
• Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung.

Bedeutung für Schulen

Angesichts der Tatsache, dass sich dieses Berufsorientierungsprogramm an Schülerinnen und Schülern von Förder-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen oder ähnlichen Schulformen richtet, spielt die Schule eine ungemein große Rolle.
Insofern spielt die Beteiligung der Lehrerinnen und Lehrern an der Maßnahme eine tragende Funktion, da die Jugendlichen aus diesem Grund persönliche Wertschätzung erfahren und gewürdigt werden. Zudem ist es eine Bereicherung für beide Seiten. Die Lehrer(-innen) entdecken neue Stärken und Talente an ihren Schülern und diese können durch die praktische Arbeit die Anerkennung der Gruppe erlangen.
Ferner kann durch die Praxisanwendung von vorher gelerntem theoretischem Unterrichtsstoff die Lernmotivation positiv Beeinflusst werden und die schulischen Lerninhalte begreifbar gemacht werden. Insbesondere die Rückmeldung von den pädagogischen Fachkräften(-innen) und den Ausbilderinnen sowie Ausbildern über die Stärken und Schwächen mit samt den gezeigten Kompetenzen der Schülerinnen und Schülern während des Beruforientierungspraktikums hilft für den späteren Entwicklungsverlauf.
Die Zusammenarbeit zwischen Bildungsstätte und Schule wird durch einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, welcher die Zeitplanung und verbindliche Schülerzahlen beinhaltet. Die Antragsstellung erfolgt bis zum 01.März eines Jahres. Hierbei muss eine Absichtserklärung und des weiteren die verbindliche Schüleranzahl beigefügt werden. Bis Ende Juni eines Jahres werden die Antragsteller informiert, ob sie ausgewählt werden oder nicht.
Der Durchführungszeitraum liegt zwischen dem 01.01. und dem 31.08. des Folgejahres und dauert insgesamt 20 Monate. Vorgesehen ist ein Zeitraum ausgehend von dem 2.Halbjahr der 7. Klasse für die Potenzanalyse bis zu den Werkstatttagen in der 8. Klasse. Jedoch gibt es die Möglichkeit diese Maßnahme vollständig in der 8. Klasse durchzuführen.

Vorteile / Nachteile

Das BOB bietet einen erheblichen Vorteil für den weiteren Entwicklungsverlauf durch eine frühe praxisbezogene Berufsorientierung in nahe gelegenen Berufsbildungsstätten.
Angesichts der engen Zusammenarbeit von Eltern, Schule und Bildungsstätte wird die Schülerin/ der Schüler mit Hilfe der Ergebnisse der Maßnahme unterstützt und es kann zu einem reibungslosen Übergang von Schule zu Beruf kommen.
Besonders die frühzeitige, individuelle, praxisbezogene Berufsorientierung in Werkstätten und vergleichbaren Berufsbildungsstätten hilft den Jugendlichen hilft den Jugendlichen realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigen Fähigkeiten sowie Interessen zu entwickeln. Im Gegenzug heißt es für die Unternehmen, dass diese es leichter haben einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu sichern, die erste Vorkenntnisse über den Betrieb besitzen.
Ein großes Problem sehe ich in der Motivation. Es wird schwierig diese bei allen Schülern hochzuhalten, während des 2 Wochen andauernden Praktikums. Vor allem wenn eine/ein Schülerin/Schüler bereits 2 Berufe durchlaufen hat ohne ein positives Feedback kann es sich negativ auf die Persönlichkeit auswirken. Mit Hilfe von gezielter Motivation/gezieltem Loben seitens der Ausbilder(-innen) könnte man hier der negativen Stimmung die „Parole bieten“.
Besonders die Gruppenstärke von 15 Schülern pro Bildungsstätte könnte ein Problem werden. Eine 15-köfpige Gruppe verliert schnell die Konzentration und es wird sich schneller abgelenkt innerhalb der Gruppe. Verteilt man diese 15 Schüler innerhalb des Betriebs könnte man dies vermeiden.
Das Auswahlverfahren ist nicht die optimale Lösung um Schulen für das BOB auszuwählen. Denn so kann es schnell kommen das immer wieder dieselben Einrichtungen in den Genuss des BOB kommt und kleinere unbekannte Schulen nie eine reelle Chance hat gewählt zu werden. Die sicherste und fairste Variante wäre hier ein Losverfahren, da alle die gleiche Chance besitzen und keiner bevorzugt wird.

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